ILE-Zusammenschluss Aktionsbündnis Čerchov plus | 20. Oktober 2025

"Regionalbudget 2026"

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ILE-Zusammenschluss Aktionsbündnis Čerchov plus – „Regionalbudget 2026“

 

Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Oberpfalz vom 25.09.2025 und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht dem ILE Zusammenschluss Aktionsbündnis Čerchov plus für das Jahr 2026 ein Regionalbudget in Höhe von 75.000 EUR zur Verfügung. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Der ILE-Zusammenschluss Aktionsbündnis Čerchov plus ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigungder Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren

  • Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Anpassung an den Klimawandel,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 EUR nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Ausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2026 vorgelegt werden kann.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

Kriterien zur Projektauswahl:

Nicht förderfähig sind:
• Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
• Landkauf und Kauf von Tieren
• Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
• Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
• Leistungen der öffentlichen Verwaltung
• Laufender Betrieb und Unterhaltung
• Ausgaben in Zusammenhang mit Plänen nach BauGB
• Einzelbetriebliche Beratung
• Personal- u. Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
• Personalleistungen

sowie

• Projekte, die nicht im Gebiet der ILE Čerchov plus liegen
• Projekte, die keinen realistischen Zeitrahmen zur Umsetzung innerhalb des Zeitrahmens des Regionalbudgets 2026 vorlegen
• Wegebau

 

Das Projekt leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele des ILEK (integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts) im Handlungsfeld…

Kriterium 1: Grenzüberschreitende Entwicklung
Stärken von Kooperationen und Entwicklungen im Gebiet Čerchov plus und Domažlicko
Punkte 1

Kriterium 2: Orts- und Innenentwicklung
(z. B. Schaffen von multifunktionalen Lebensräumen für verschiedene Bevölkerungsgruppen / Fokussierung auf Innenentwicklung / Förderung Wohnraumangebote / Stärkung der Ortskerne)
Punkte 2

Kriterium 3: Freizeit, Tourismus und Erholung
(z. B. Inwertsetzung landschaftlicher und kultureller Potenziale / Zusammenarbeit touristischer Organisationsstrukturen / Erhalt touristischer Infrastruktur und Positionierung der Region / Entwicklung von Freizeit- und Erholungsangebote / Auf- und Ausbau digitaler und innovativer Angebote)
Punkte 2

Kriterium 4: Ländliche Lebensqualität
(z. B. Kulturelle und soziale Initiativen / Förderung ehrenamtliches Engagement / Sicherung lokaler Nahversorgung / Erhalt medizinscher Versorgung sowie Pflege- und Betreuungsangebote / Förderung Deutsch-Tschechischer-Kulturinitiativen)
Punkte 2

Kriterium 5: Interkommunale Zusammenarbeit
(z. B. Etablierung funktionierender Angebote und Formate, Weiterbildung eines gemeinsamen Profils, Stärkung von Synergien und Kooperationen)
Punkte 2

Kriterium 6: Energie, Mobilität und Wirtschaft
(z.B. Entwicklung Energieautarkie, Klimaanpassung und erneuerbare Energien / Vernetzung der Akteure / Stärkung regionaler Kreislaufwirtschaft / Förderung innovativer Mobilitätsangebote / Optimierung Fahrradinfrastruktur)
Punkte 1

Kriterium 7: Landwirtschaft, Landnutzung und Biodiversität
(z.B. Entwicklung und Schutz von Speicherseen, Bach- und Flussläufen / Schutz von Natur- und Kulturlandschaften / Nutzung und Schutz naturräumlicher Potenziale)
Punkte 1

Das Projekt dient der Unterstützung von allgemeinen Zielen der ILE…

Kriterium 8
Innovation und Einzigartigkeit
innovativer Ansatz oder besondere Idee / neue Impulse für die Region / Abheben von bestehenden Maßnahmen
Punkte 1

Kriterium 9: Netzwerkbildung oder öffentliche Beteiligung
aktive die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure / Einbindung von Bürgerinnen und Bürger durch Beteiligungsformate / öffentliche Nutzung
Punkte 1

Kriterium 10: Nachhaltigkeit
langfristige Wirkungen / Beitrag zur ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit in der Region
Punkte 2

Kriterium 11: Sichtbarkeit der ILE
Stärkung der Wahrnehmung / Stärkung des Profils der ILE
Punkte 1

Kriterium 12: Chancengleichheit und Gleichgewicht
gleichwertigen Entwicklung von Ortsteilen / Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen bei
Punkte 2

Kriterium 13: Wirkung für die Allgemeinheit
Mehrwert für breite Teile der Bevölkerung / Stärkung des Gemeinwohls
Punkte 2

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte

entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Aktionsbündnis Čerchov plus und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

Termine:
• Abgabe der Förderanfragen spätestens am: Freitag, 09.01.2026
• Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2026

Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Land-wirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html zur Verfügung.

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses:

Geschäftsstelle der Gemeinde Treffelstein
Hauptstraße 33
93464 Tiefenbach

Mail:
Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung:

Herr Christoph Hübner Herr Johann Braun
ILE Umsetzungsbegleitung
Tel: 0157 58731891
cerchovplus@cima.de

Johann Braun – Gemeinde Treffelstein
Geschäftsstellenleiter VG Tiefenbach
Tel: 09673/9221-14
poststelle@treffelstein.de

Im Original unterschrieben

Tiefenbach, 01.10.2025
(Ort, Datum)

Johann Braun - Gemeinde Treffelstein
(Verantwortliche Stelle)