Mitmachen, mitreden, mitbestimmen
Aufgaben und Rechte
Welche Aufgaben hat der Jugendbeirat?
Der Jugendbeirat muss
- die besonderen Belange der jüngeren Mitbürgerinnen und Mitbürger vertreten.
- den Stadtrat und die Stadtverwaltung bei Angelegenheiten, die die Further Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 25 Jahren betreffen, beraten.
- als Bindeglied zum Stadtrat und zur Stadtverwaltung agieren.
- mindestens einmal jährlich eine Jungbürgerversammlung abhalten.
- mindestens viermal jährlich öffentliche Jugendbeiratssitzungen einberufen.
Welche Rechte hat der Jugendbeirat?
Der Jugendbeirat darf
- Beratungsgegenstände in den Stadtrat einbringen, indem er einen Antrag auf Beratung stellt.
- Stellungnahmen zu Beratungsgegenständen abgeben, die der Bürgermeister zur Beratung übergeben hat.
- Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität der Jugendlichen in Furth im Wald anstoßen.
Wer stellt den Jugendbeirat dar?
Der Jugendbeirat besteht aus
- mindestens 5 und höchstens 7 gewählten Jugendlichen,
- dem Ersten Bürgermeister der Stadt Furth im Wald
- und dem/r Jugendreferent/in des Further Stadtrats.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Jugendliche zwischen 14 und 25 Jahren (der Wahltag entscheidet) mit Wohnsitz in Furth im Wald. Der Jugendbeirat wählt in einer konstituierenden Sitzung seinen Vorstand (1 Vorsitzender, 1 Stellvertreter, 1 Schriftführer und 2 Beisitzer). Der Erste Bürgermeister und der/die Jugendreferent/in können nicht in den Vorstand gewählt werden.
Wer ist in der aktuellen Wahlperiode (2019 bis 2021) im Jugendbeirat?
Vorsitzender: Manuel Dietl
Stellvertretende Vorsitzende: Laura Jelinek
Schriftführerin: Rebecca Bauer
Beisitzerin: Stefanie Tischner
Beisitzer: Vincent Domröse
Beisitzer: Philipp Tischner
Erster Bürgermeister: Sandro Bauer
Jugendreferentin des Stadtrats: Andrea Pohmer
Wenn du mit dem Jugendbeirat Kontakt aufnehmen möchtest, schreib einfach eine E-Mail an: jugendbeirat@furth.de
oder kontaktiere ihn über Facebook: www.facebook.com/JugendbeiratFurthImWald