Leitlinien der Stadt Furth im Wald für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindebereich | 18. November 2022

Leitlinien der Stadt Furth im Wald für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindebereich

In Bayern ist die Nutzung der Solarenergie ein wesentlicher Baustein der Energiewende.
Um die bayerischen Ausbauziele regenerativer Energien zu erreichen, ist es erforderlich, neben dem Ausbau von Photovoltaik auf und an Gebäuden die bestehenden Potenziale
von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV-Anlagen) zu nutzen. Die Planungshoheit liegt hierbei aufgrund der erforderlichen Bauleitplanung bei den Städten und Gemeinden.

Wie zahlreiche andere Kommunen in Bayern sieht sich auch die Stadt Furth im Wald aktuell einer zunehmenden Zahl an Wünschen zur Ansiedlung von FFPV-Anlagen im Außenbereich und mithin steigendem Druck von Projektträgern im Verbund mit interessierten Grundstückseigentümern gegenüber.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Stadtrat der Stadt Furth im Wald dazu entschieden, ergänzend zu den bereits vorhandenen Handreichungen und Leitfäden wirksame
Maßstäbe in Fragen der Errichtung von FFPV-Anlagen im Gemeindebereich zu definieren, um im Rahmen seiner Planungshoheit bereits im Vorfeld aktiv lenkend tätig zu werden.
Dazu formuliert der Stadtrat der Stadt Furth im Wald für sich Leitlinien als wesentliche (Entscheidungs-)Grundlagen für die kommunale Planung und Umsetzung von FFPVAnlagen.
Auf diese Weise soll als planerische Vorstufe – analog eines städtebaulichen Entwicklungs- bzw. Standort- und Energiekonzeptes – ein Beitrag zum geordneten Fortschritt der Energiewende im Gemeindebereich geleistet werden.
Die definierten Leitlinien entfalten als vorbereitende Planungsgedanken keine Außenwirkung, d.h. ein Rechtsanspruch, bspw. auf Erlass eines Bebauungsplanes, entsteht daraus nicht und kann damit auch nicht begründet werden.

Zum Zweck einer zielgerichteten Bearbeitung und Aufbereitung, insbesondere aber auch im Sinne der Transparenz der Entscheidungsfindung werden eingehende Anträge bei der Stadtverwaltung gesammelt und dem Gremium in der jeweiligen Herbst-Sitzung eines Jahres zur Behandlung vorgelegt. Einzelfallentscheidungen bleiben vorbehalten.

Die “Leitlinien der Stadt Furth im Wald für die Errichtung von FFPV-Anlagen im Gemeindebereich” finden Sie hier.