Parkscheibe einstellen: So geht’s richtig! | 07. Februar 2023

Parkscheibe einstellen: So geht’s richtig!

Amberg. Februar 2023. Auf vielen Parkplätzen müssen Autofahrer eine Parkscheibe im Auto hinterlegen: Parkscheibe zücken, einstellen, hinters Fenster legen, fertig. Was einfach klingt, wird jedoch oft falsch gemacht. Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz, kurz ZV KVS Oberpfalz, klärt auf.

 

Beim Einstellen der Parkscheibe passieren Autofahrern leider oft Fehler, die ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Aber wie geht es richtig? Was ist zu beachten? Das weiß Tommy Dörner, Leiter des Bereichs ruhender Verkehr beim ZV KVS Oberpfalz: „Eine Parkscheibe wird nicht auf die exakte Ankunftszeit, sondern auf die nächste volle halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt.“ Sprich: Parkt jemand sein Fahrzeug um 15.04 Uhr, dann stellt er die Parkscheibe auf 15.30 Uhr. Kommt er um 9.36 Uhr an, dreht er die Scheibe auf 10 Uhr. Beginnt die Parkscheibenpflicht erst später, muss der Autofahrer den Beginn dieser auf der Parkscheibe anzeigen. Alles andere kann genauso wie das Fehlen einer Parkscheibe ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro nach sich ziehen. Wichtig: Die Parkscheibe muss so im Auto platziert sein, dass sie von außen gut lesbar ist, beispielsweise auf dem Armaturenbrett.

Was mache ich aber nun, wenn ich meine Parkscheibe vergessen oder keine dabei habe? Tommy Dörner: „Ein handgeschriebener Zettel reicht in diesem Fall nicht aus. Verkehrsteilnehmer dürfen dann schlichtweg nicht auf dem Parkplatz parken. Falls man aber zufällig einen unserer Verkehrsüberwacher in Furth im Wald sehen sollte, einfach nach einer Parkscheibe fragen – das gehört zu unserer Grundausstattung.“

Und dann wäre da noch das Thema: Parkscheibe weiterdrehen. „Das ist nicht erlaubt“, erklärt Dörner, „schließlich soll beispielsweise in Innenstädten die Beschränkung der Parkdauer möglichst vielen Autofahrern ermöglichen, die vorhandenen Parkplätze zu nutzen.“ Wer mehr Zeit benötigt, hat daher zwei Möglichkeiten: Ausparken, einmal um den Block fahren und am bisherigen Parkplatz einen neuen Parkvorgang einleiten – falls dieser noch verfügbar ist – oder einen anderen Parkplatz nutzen.

Ferner ist die Optik der Parkscheibe geregelt: „Es ist ausschließlich die amtlich blau-weiße Parkscheibe im 24-Stunden-Format in der Größe 11×15 Zentimetern erlaubt“, so Dörner. Alternativ sind im Handel elektronische Parkscheiben erhältlich. Diese ähneln digitalen Uhren und dürfen dann verwendet werden, wenn eine Zulassung vom Kraftfahrbundesamt vorliegt.

Last but not least: Auch für Roller- oder Motorradfahrer gelten auf Parkplätzen mit zeitlicher Beschränkung keine Sonderregelungen – sie müssen eine korrekt eingestellte Parkscheibe anbringen. Dafür gibt es spezielle, verstellsichere Parkscheiben.

Bildquelle: Nadine Meier/ZV KVS Oberpfalz

Über den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
Gegründet wurde der ZV KVS im November 2014 von 11 Gründungsmitgliedern als „klassischer“ Überwacher des ruhenden und fließenden Verkehrs. Heute erfüllt der Zweckverband diese Aufgabe für mittlerweile über 140 angeschlossene Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Bedingt durch dieses Wachstum hat sich der Zweckverband in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt – vom reinen Verkehrsüberwacher zum kommunalen Dienstleister. Schließlich hat er sich ein Ziel gesetzt: Seinen Kommunen, die sich insbesondere im ländlichen Raum befinden, als Dienstleister rund um die Themen Verkehrssicherheit, Mobilität und Ordnung zur Seite zu stehen und gemeinsam mit ihnen an dieser anspruchsvollen Aufgabe zu arbeiten.

 

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Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz

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