Kommunalwahlen 2026

Die Bayerische Staatsregierung hat den Wahltermin für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen auf den 8. März 2026 festgesetzt.

An diesem Tag gilt es Demokratie zu leben und die Zukunft unserer Heimat aktiv zu gestalten! Gewählt werden für die Stadt Furth im Wald ein berufsmäßiger Bürgermeister bzw. eine berufsmäßige Bürgermeisterin, sowie 20 Stadtratsmitglieder. Für den Landkreis wird ein Landrat bzw. eine Landrätin, sowie 60 Kreistagsmitglieder gewählt. Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. Mai 2026 und dauert sechs Jahre.

Falls bei der Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters oder bei der Wahl der Landrätin bzw. des Landrats keine der sich bewerbenden Personen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der Hauptwahl am 8. März 2026 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

In Kürze erscheint an dieser Stelle jeweils ein Musterstimmzettel für den Stadtrat und für den Kreistag zum Ausprobieren. Sie können hiermit vorab ihre Stimmabgabe testen, um am Wahltag einen gültigen Stimmzettel abzugeben. Nutzen Sie die Chance!

 

Wichtige Informationen für Wählerinnen und Wähler:

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 sind alle Personen, die am Wahltag

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 8. März 2008 oder früher),
  • sich seit mindestens zwei Monaten mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in Furth im Wald aufhalten (seit 8. Januar 2026 oder früher) und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Wie kann ich mein Wahlrecht ausüben?

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Furth im Wald eingetragen, wenn Sie bis zum 08.01.2026 Ihren tatsächlichen Wohnsitz in Furth im Wald haben und sich dann mit alleiniger Wohnung oder – bei mehreren Wohnungen – mit Hauptwohnung in Furth im Wald angemeldet haben.

Wenn Sie danach innerhalb des Landkreises bis zum 25.01.2026 nach Furth im Wald ziehen, werden Sie von Amts wegen automatisch für die Landkreiswahlen (Landrat/Landrätin und Kreistag) in das Wählerverzeichnis der Stadt Furth im Wald eingetragen. Danach können Sie nur noch auf eigenständigen Antrag in das Wählerverzeichnis für die Landkreiswahlen eingetragen werden.

Wenn Sie außerhalb des Landkreises nach dem 08.01.2026 zuziehen, können wir Sie leider nicht mehr in das Wählerverzeichnis Furth im Wald eintragen. Ausnahmen bestehen zum Beispiel, wenn Sie innerhalb eines Jahres wieder zurück in den Landkreis Cham ziehen.

Sie werden ebenfalls von Amts wegen eingetragen, wenn bis zum Wahltag 08.03.2026 ein Neuerwerb der deutschen Staatsangehörigkeit z.B. durch Einbürgerung besteht.

 

Wenn Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Furth im Wald eingetragen sind, erhalten Sie bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung.

Diese informiert Sie über den Wahltag und die Wahlzeit und bestätigt, dass Sie

  • in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind und
  • in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stimmbezirk (Abstimmungsraum) an den Kommunalwahlen teilnehmen können.
  • Nehmen Sie die Wahlbenachrichtigung am Tag der Wahl mit ins Wahllokal!

 

Sollten Sie bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich – jedoch bis spätestens 6. März 2026 – mit dem Wahlamt, Tel. 09973 509 312, in Verbindung.

Am Wahlsonntag bringen Sie bitte neben Ihrer Wahlbenachrichtigung auch Ihren Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis mit.

 

Sie möchten per Briefwahl wählen?

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Hierfür ist ein Antrag erforderlich.

Eine ONLINE Beantragung ist ab dem 09. Februar 2026 HIER möglich. Eine persönliche Abholung im Erdgeschoss des Rathauses ist ab dem 16.Feburar 2026 möglich.

Bitte beachten Sie, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung, Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 16. Februar 2026 erteilt und auch versandt werden dürfen. Deshalb bitten wir um Nachfragen über das Ausbleiben der Briefwahlunterlagen per Post bis 20.02.2026 abzusehen.

 

Weitere Informationen für Wählerinnen und Wähler:

www.deinewahl.bayern.de

 

Amtliche Bekanntmachungen der Stadtwahlleiterin bzw. der Stadt Furth im Wald: