Vorläufige Auswahlentscheidung

Breitbandverbesserung; Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Stadt Furth im Wald definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) 

Nach Bekanntmachung des Auswahlverfahrens im Rahmen eines vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerbs und aufgrund der nachfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe gingen bei der Gemeinde innerhalb der Angebotsfrist zwei Angebote ein. 

Auf der Grundlage der von einer Beratungsfirma vorgenommenen Angebotsauswertung hat der Stadtrat am 01.04.2014 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen. 

Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie. 

Der Kooperationsvertrag wurde am 08.04.2014 der Bundesnetzagentur zur Prüfung und Stellungnahme übersandt. 

Zuwendungsbescheid

Die Stadt Furth im Wald hat am 24.07.2014 den Zuwendungsbescheid durch Finanzminister Söder überreicht bekommen.

Kooperationsvertrag

Kooperationsvertrag bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern