Gestaltungssatzung I Kommunales Förderprogramm
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Furtherinnen und Further,
unsere Altstadt und unsere Vorstadt sind die gute Stube von Furth im Wald.
Sie sind Treffpunkt von Jung und Alt, von Gästen und Einwohnern sowie das geschäftliche
und soziale Zentrum.
Der Stadtrat hat sich eingehend mit der Gestaltungssatzung zum Erhalt des Stadtbildes beschäftigt und diese im September mit Wirkung ab 01.11.2020 in Kraft gesetzt.
Ziel dieser Satzung ist es, das städtebauliche und baukulturelle Erbe der historischen Stadtteile in ihrer Gesamtheit zu schützen und zu pflegen sowie die städtebaulichen und die baulich-architektonischen Qualitäten zu fördern. Die Satzung soll dabei nicht nur stadtgestalterische und bauliche Missgriffe verhindern, sondern vor allem auch zu einer städtebaulichen und baulichen Gestaltungspflege und zur sichtbaren Besonderheit des Satzungsgebietes insgesamt beitragen. Auf der Grundlage der Satzung soll dem Bestreben, den menschlichen Grundbedürfnissen nach Harmonie, Schönheit und Ordnung weitestgehend Rechnung getragen werden.
Alle baulich gestalterischen Maßnahmen sind unter Beachtung der Satzung so zu planen und vorzubereiten, dass sie den Grundsatz der Nachhaltigkeit berücksichtigen. Die Satzung soll zur Handlungs- und Rechtsicherheit beitragen. Dieses Gestaltungshandbuch soll aufzeigen, wie städtebauliche Gestaltung erfolgreich sein kann.
Die Erhaltung unserer schönen Altstadt und Steigerung ihrer Attraktivität ist eine Gemeinschaftsaufgabe.
Dafür haben alle, insbesondere die Immobilieneigentümer, eine besondere Verantwortung.
Bitte lassen Sie sich von den positiven Beispielen in dieser Broschüre inspirieren. Handeln Sie danach, wenn Sie die Sanierung oder Ertüchtigung einer Immobilie planen. Nehmen Sie unbedingt rechtzeitig die städtebauliche Beratung in Anspruch.
Erstmalig hat der Stadtrat für die Further Immobilieneigentümer im Geltungsbereich dieser Satzung ein Förderprogramm für Sanierungen oder Ertüchtigungen auf den Weg gebracht. Vielerlei Maßnahmen sind förderfähig.
Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, sich im Stadtbauamt zu Einzelmaßnahmen und Fördermöglichkeiten zu informieren.
Bitte achten Sie auch darauf, dass ein Antrag auf finanzielle Förderung nur vor Maßnahmenbeginn möglich ist.
Bitte lassen Sie uns gemeinsam am Erhalt der Attraktivität und Vielfalt unseres historischen Stadtkerns arbeiten. Unsere „gute Stube“ soll weiterhin attraktiv für alle Further Bürgerinnen und Bürger sowie für unsere Gäste bleiben.
Die Stadt Furth im Wald steht Ihnen bei allen Maßnahmen, die diesen Zielen dienen, mit Rat und Tat zur Seite. Ich bitte Sie, sich mit diesem Gestaltungshandbuch auseinander zu setzen und uns bestmöglich zu unterstützen.
Sandro Bauer
Erster Bürgermeister
Weitere Unterlagen:
Gestaltungshandbuch (inkl. Geltungsbereich und Satzungstext)
Antragsformular