Bundestagswahl 2025
Briefwahlunterlagen noch nicht erhältlich
Das Wahlamt der Stadt Furth im Wald teilt mit, dass zur Zeit die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl zugestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen können aber erst ab ca. 02.02. im Rathaus, Zimmer 11, abgeholt werden, da noch keine Stimmzettel vorliegen! Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben, sobald die Stimmzettel verfügbar sind. Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen möchte, muss von dieser schriftlich bevollmächtigt werden. Eine Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.
Briefwahlunterlagen können bis spätestens 21.02.2025 um 15 Uhr im Rathaus, Zimmer 11, beantragt werden.
Eine Beantragung online, über Mail oder per Post ist ebenfalls möglich, nicht aber telefonisch!
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (Wahlbrief) müssen bis spätestens 23. Februar um 18 Uhr bei der Stadt Furth im Wald eingegangen sein. Da die Zeit für die Rücksendung des Wahlbriefes bei dieser Wahl relativ knapp ist, können Briefwähler in dringenden Fällen auch bereits bei der Abholung der Wahlunterlagen im Rathaus wählen und den Wahlbrief anschließend abgeben.
Das Wählerverzeichnis wird vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 während der Dienststunden im Rathaus, Burgstr. 1, Erdgeschoß, Zimmer 11, für Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.
Wer bis 02.02. keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann ab 03.02. bis spätestens 07.02.2025 um 12 Uhr Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.